02.01.2012
Wir freuen uns, am 02.01.2012 unsere erste Niederlassung in Düsseldorf eröffnet zu haben. Durch Übernahme der Kanzlei von Frau Dipl. Finanzwirtin Anita Tschirdewahn sind wir nun auch zentral in der Düsseldorfer Innenstadt auf der Bismarckstraße 77 vertreten.
Oktober 2011
Bedenken gegen Werbungskostenabzug
von Studienkosten
(Bundestag)
Ein Abzug der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als steuerliche Werbungkosten
ist bei Steuerexperten auf massive Bedenken
gestoßen. In einem nichtöffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses zum sog. Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz am Montag (24.10.2011) bezeichneten Vertreter der Rechtswissenschaft die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der den Abzug von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten für zulässig hält, als falsch. Der Wille des Gesetzgebers sei überinterpretiert worden.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Schon vom Wortlaut des Gesetzes her sei der Werbungkostenabzug nicht möglich. Verwiesen wurde auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Kosten des Studiums dem Privatbereich zugeordnet habe. Das sei auch heute noch richtig. Ein Vertreter der Deutschen Steuer-Gewerkschaft warnte nachdrücklich vor einer Anerkennung der Ausbildungskosten als Werbungskosten. Da Hunderttausende in den Finanzämtern Auskünfte erbeten würden, „würde das die Finanzämter lahmlegen“. Die Mitarbeiter müssten neu geschult werden, da nicht jeder wissen könne, welche Studiengänge berufsvorbereitend seien und welche nicht. Die Steuer-Gewerkschaft erwartet, dass sehr stark versucht werden würde, Kosten der doppelten Haushaltsführung und Kosten für Computer geltend zu machen. Die Bundesteuerberaterkammer erwartet Enttäuschung bei den Steuerpflichtigen, falls der Gesetzgeber die Absetzbarkeit der Ausbildungskosten nicht wenigstens rückwirkend verbessert. Andererseits hätten viele Studenten keine Belege mehr und somit Schwierigkeiten, Kosten geltend zu machen. Auf Bedenken in dem Fachgespräch stieß auch die Idee, die bestehende Sonderausgabenabzugsmöglichkeit für Ausbildungskosten von 4.000 auf 6.000 Euro zu erhöhen. Die Bestimmung laufe heute bereits meist ins Leere, weil Studenten kein entsprechend hohes Einkommen hätten.
Hinweis: Die Bundesregierung hatte in einer Antwort (BT-Drucks. 17/7259) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, dass bei einer Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten mit Steuerausfällen von 1,1 Mrd. Euro zu rechnen sei. 360.000 Steuerpflichtige könnten von der Absetzbarkeit profitieren. Eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Urteil soll offenbar in die Änderungen zum Gesetzentwurf zur Änderung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz; kurz: BeitrRLUmsG) aufgenommen werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 421
September 2011
Auch in diesem Jahr waren wir wieder erfolgreich als Sponsor auf dem 3. Niederrheinischen Pflegekongress in Krefeld vertreten.
Wir bedanken uns bei den Veranstaltern für die tolle Organisation, bei den Mit-Ausstellern für den informativen Austausch und natürlich bei allen Besuchern für das rege Interesse und die geführten Diskussionen an unserem Stand.
Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr…
August 2011
Information Änderung der Gesellschaftsform unserer Kanzlei
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wären eine schlechte Beratungskanzlei, wenn wir steuerliche Vorteile, die wir Ihnen weiterempfehlen, nicht auch selbst nutzen würden.
Aus diesem Grunde haben wir ab dem 01.08.2011 die Jürgen Seehofer Steuerberatungs-gesellschaft mbH gegründet.
Alle Rechte und Pflichten der Einzelkanzlei Jürgen Seehofer gehen ab dem 01.08.2011 auf die neue GmbH über. Herr Jürgen Seehofer ist Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft.
Was bedeutet das für Sie?
Unsere Leistungen, Angebote und unser Service bleiben Ihnen wie gewohnt erhalten. Auch unsere Kontaktdaten wie Telefonnummern, Email-Adressen, etc. ändern sich nicht. Lediglich unsere Bankverbindungen haben sich geändert. Sollten Sie also Daueraufträge oder Überweisungen an unsere Kanzlei tätigen, beachten Sie bitte unsere neuen Bankverbindungen auf den Rechnungen.
Wir möchten auch noch anmerken, dass unsere neue Gesellschaft im Schadensfalle mit gleicher Vermögenshaftung gedeckt ist wie die frühere Einzelkanzlei.
In diesem Sinne freuen wir uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und möchten unserem Motto treu „gemeinsam Erfolge schaffen“.
Sollten Sie Rückfragen oder weiteren Informationsbedarf haben, stehen unsere Mitarbeiter Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Juni 2011
Gesetzgebung | Bundestag
beschließt Steuerverein-
fachungsgesetz 2011
Der Bundestag hat am 9.6.2011 in 2. und 3. Lesung das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Zuvor wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch zahlreiche Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen, etwa bei der steuerlichen Veranlagung von Ehegatten.
Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf wird der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 € angehoben. Erleichterungen sollen sich auch hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben. Bisher wurden diese Aufwendungen, je nachdem ob sie beruflich bedingt oder privat veranlasst waren, steuerlich unterschiedlich behandelt. Unter Beibehaltung der bestehenden Höchstbeträge werden zukünftig Aufwendungen anerkannt, ohne dass es wie bisher auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern ankommt. Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder wird gestrichen. Außerdem können Steuerpflichtige ihre Steuerklärung in Zukunft nur alle zwei Jahre abgeben. Unternehmer sind von dieser Regelung aber ausgeschlossen.
Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf wurden u.a. folgende Veränderungen beschlossen (vgl. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 8.6.2011; BT-Drucks. 17/6105):
- Wegfall der Einbeziehung abgeltend besteuerter Kapitaleinkünfte bei der Berechnung der zumutbaren Belastung sowie des Höchstbetrages für den Spendenabzug.
- Verrechnung von Beitragsrückerstattungen und/oder steuerfreien Zuschüssen zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen mit gleichartigen Aufwendungen und Hinzurechnung eines ggf. verbleibenden Erstattungsüberhangs zum Gesamtbetrag der Einkünfte.
- Verzicht auf die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Tarifminderungsregelung in der Ehegattenbesteuerung zu Gunsten eines Wahlrechts zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung für Ehegatten, mit dem Ziel, Schlechterstellungen im Vergleich zu zwei unverheirateten Personen auszuschließen.
- Zurechnung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und bestimmten Steuerermäßigungen bei der Ehegatteneinzelveranlagung zu demjenigen Ehegatten, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.
- Eröffnung der Möglichkeit der Übertragung des Kinderfreibetrages, der den Eltern grds. jeweils hälftig zusteht, von einem Elternteil auf den anderen, auch wenn der eine Elternteil mangels Leistungsfähigkeit dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. Eine Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, die allein auf Antrag desjenigen Elternteils erfolgt, bei dem das Kind gemeldet ist, soll künftig nicht mehr möglich sein, wenn der andere Elternteil Aufwendungen für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung hat.
- Nachweis von Aufwendungen im Krankheitsfall für den steuerlichen Abzug als außergewöhnliche Belastungen: Gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungsregelung zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten, um dem Steuerpflichtigen von Anfang an Rechtssicherheit in der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen zu ermöglichen.
- Einführung einer obligatorischen Authentifizierung des Datenübermittlers bei der vollelektronischen Übermittlung von Steuerdaten.
Quelle: Deutscher Bundestag online
April 2011
Finanzgerichtsverfahren | Der Schlafende Richter (BFH)
Der BFH hat festgestellt, dass ein Richter dem Vortrag während der mündlichen Verhandlung auch mit (vorübergehend) geschlossenen Augen und geneigtem Kopf folgen kann (BFH, Beschluss v. 17.2.2011 - IV B 108/09, NV; veröffentlicht am 13.4.2011).
Hintergrund:
Ein Gericht ist nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt (vgl. z.B. BFH, Urteil v. 4.8.1967 - VI R 198/66).
Hierzu führt der BFH weiter aus:
Dass diese Voraussetzungen vorliegen, kann im Allgemeinen erst dann angenommen werden, wenn sichere Anzeichen für das Schlafen wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder eindeutige Anzeichen von fehlender Orientierung gerügt werden. Denn ein Richter kann dem Vortrag während der mündlichen Verhandlung auch mit (vorübergehend) geschlossenen Augen und geneigtem Kopf folgen. Deshalb muss derjenige, der sich darauf beruft, ein Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der mündlichen Verhandlung ausschließen. Derartige sichere Anzeichen ergeben sich im Streitfall aus dem Vorbringen der Kläger nicht. Ihr Vorbringen beschränkt sich im Wesentlichen darauf, der ehrenamtliche Richter habe während der mündlichen Verhandlung von 13:00 Uhr bis 13:04 Uhr die Augen bei zur Seite geneigtem Kopf geschlossen gehalten und teilnahmslos gewirkt; er sei dann plötzlich wieder erwacht. Der betroffene ehrenamtliche Richter hat dazu in seiner dienstlichen Äußerung erklärt, mit Sicherheit behaupten zu können, nicht geschlafen zu haben, allerdings schließe er manchmal kurz die Augen, wenn er eine Sache überdenke; der Prozessbevollmächtigte habe so viele Argumente gegen den Sachverständigen abgeschossen, dass er einmal gründlich über die Sache habe nachdenken müssen. Diese Darstellung lässt sich mit den von den Klägern angeführten Beobachtungen vereinbaren. Dem entspricht es, dass während der mündlichen Verhandlung weder der Prozessbevollmächtigte der Kläger noch der Vertreter des Finanzamts einen Anlass gesehen haben, den Vorsitzenden auf den (angeblich) schlafenden ehrenamtlichen Richter hinzuweisen. Die Kläger haben ihre Einwände vielmehr erst zwei Tage nach der mündlichen Verhandlung (und der Urteilsverkündung) erhoben.
Quelle: nwb.de
05.01.2011
Kein Warten mehr auf die Lohnsteuerkarte
In diesem Jahr bleibt die Post mit der neuen Lohnsteuerkarte aus. Künftig wird das farbige Dokument aus Pappe durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Damit entfällt für die Steuerbürger ein gewohntes Ritual. „Die Lohnsteuerkarte in Papierform gehört schon bald der Vergangenheit an und wird durch ein zeitgemäßes und vor allem bürgerfreundliches elektronisches Verfahren ersetzt“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans in Düsseldorf.
Deswegen ist die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens gültig. Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss der Steuerpflichtige dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch Korrekturen am Ende des Jahres vermieden werden.
Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. Dabei sind ab 2011 nicht mehr die Meldebehörden, sondern die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig. Zukünftig erhalten die Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten direkt von der Finanzverwaltung.
Das alte Verfahren war mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt nun die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Arbeitgeber sparen sich nun die manuelle Erfassung, Auswertung, Verwaltung und Vernichtung der Lohnsteuerkarten. „Damit profitieren alle von der Einführung des neuen elektronischen Verfahrens: Unternehmen, Behörden und Bürger“, erklärte Finanzminister Walter-Borjans. Allein durch den Wegfall der Kosten für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte in Papier werden zudem bundesweit rund 50 Mio. EUR eingespart.
(Quelle: Finanzverwaltung NRW ©2011)
02.12.2010
Datev pro ist da– wir ziehen mit!
Technologischer Stillstand wird in der Branche schnell zum Rückschritt. Deshalb setzt die DATEV – unser Systempartner- mit DATEV pro ihre Programm-Palette auf einen zukunftsfähigen technischen Standard, der mittelfristig die bisherigen Produkte ablösen wird.
Unsere Kanzlei möchte gerne weiter innovativ und fortschrittlich auftreten. Darum können wir mit Freude verkünden, dass wir nach gewissenhafter Einarbeitungsphase nun erfolgreich auf die neue Software-Generation Datev pro umgestiegen sind.
Die neue Software soll unsere Arbeit erleichtern, Prozesse beschleunigen und gleichzeitig Qualität garantieren. Der Fokus wird auf eine ganzheitliche Mandatsbetreuung, sei es in der Buchführung, der Lohnabrechnung, der Steuerberatung oder Unternehmensberatung, gelegt. – Positive Aspekte, die wir gerne an unsere Mandanten weitergeben. Möchten Sie mehr über Datev pro erfahren? - Sprechen Sie unsere Mitarbeiter gerne an.
18.11.2010
Abgabefrist der Steuererklärung
Wir weisen darauf hin, dass die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung 2009 prinzipiell spätestens der 31.12.2010 ist, wenn diese durch eine Steuerberatungskanzlei bearbeitet wird.
Sollten Sie noch keinen Termin zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung vereinbart haben, möchten wir Sie gerne hiermit daran erinnern.
20.09.2010
Niederrheinischer Pflegekongress
Gern dürfen wir Ihnen mitteilen, dass unsere Teilnahme am 2. Niederrheinischen Pflegekongress am 16.09. und 17.09.2010 ein voller Erfolg war. Als Bronze-sponsoren und Referenten möchten wir uns für die rege Anteilnahme und das Interesse an unserem Stand bedanken.
Gern stehen wir Ihnen auch nach dem Kongress mit Rat und Tat zu Verfügung.
05.08.2010
Einkommensteuer
Fragen und Antworten zur
Absetzbarkeit von Arbeitszimmern (BMF)
Hintergrund: Das BVerfG hat entschieden, dass Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer auch steuerlich abziehbar sein müssen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. NWB-Nachricht v. 29.7.2010). Bisher gab es nur die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ darstellt. Insofern wird die Regelung nun um eine weitere Möglichkeit ergänzt.
1. Wer profitiert von der neuen Möglichkeit?
Antwort: Diejenigen, die in ihrem Betrieb kein Arbeitszimmer haben und im häuslichen Arbeitszimmer auch ihre betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit ausüben. Auch Lehrer, die im Klassenzimmer unterrichten und denen kein angemessener Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung steht, können nun ihr häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen.
2. Darf der Gesetzgeber die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers nun gar nicht mehr einschränken?
Antwort: Doch, das darf er weiterhin. Das BVerfG hat in seinem Beschluss auch
entschieden, dass nicht die gesamte Regelung in der Fassung des
Steueränderungsgesetzes 2007 verfassungswidrig ist. Damit hat das BVerfG
klargestellt, das Beschränkungen der Absetzbarkeit für häusliche Arbeitszimmer,
abgesehen von den genannten Ausnahmen, auch weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.
3. Ab wann tritt das geänderte Gesetz in Kraft?
Antwort: Die Bundesregierung wird dem Bundestag so bald wie möglich einen
entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten. Das BVerfG hat dem
Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung ab
1.1.2007 zu treffen.
4. Wie sieht die Übergangszeit bis zur Neuregelung aus?
Antwort: Das BMF wird die Finanzämter kurzfristig anweisen, bis zum Inkrafttreten der
Neuregelung sämtliche betroffene Steuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum
2007 im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten (nach §165 Abs. 1 Satz 2 Nr.
2 AO) vorläufig durchzuführen. Sollten vorläufige Steuerbescheide oder
Feststellungsbescheide aufgrund der späteren gesetzlichen Neuregelung aufzuheben
oder zu ändern sein, wird dies von Amts wegen vorgenommen werden; ein Einspruch
ist insoweit nicht erforderlich. Steuerpflichtige, die von der Entscheidung des BVerfG
betroffen sind, können sich im Übrigen an ihr Finanzamt wenden, wenn Aufwendungen
für das häusliche Arbeitszimmer schon vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung
bei der Steuerfestsetzung vorläufig berücksichtigt werden sollen. Das Finanzamt wird
dann prüfen, ob eine Änderung der Steuerfestsetzung in Betracht kommt. Eine
Änderung endgültiger Steuerbescheide, die nicht angefochten worden waren, kommt
dabei allerdings nicht in Betracht.
5. Was kostet den Staat die Neuregelung?
Antwort: Die finanziellen Auswirkungen können belastbar erst auf Grundlage eines
konkreten Gesetzentwurfs abgeschätzt werden.
Quelle: BMF online
11.05.2010
Bank-Jahresbescheinigung | Verspätete Versendung wird
ein Fall für die BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersucht die Gründe für die verspäteten Jahressteuerbescheinigungen der Banken. "Wir haben zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern bekommen", sagte BaFin-Sprecher Ben Fischer dem "Tagesspiegel" (10.5.2010). "Wir gehen dem nach."
Die Bescheinigung ist für die Einkommensteuererklärung erforderlich, die bis zum 31.5. abgegeben werden sollte. Auf ihr wird ausgewiesen, welche Steuern die Banken von Zinseinnahmen, Kursgewinnen und Dividenden an das Finanzamt abgeführt haben. Betroffen von den Verzögerungen sind den Angaben zufolge vor allem Kunden der Deutschen Bank, der Targobank und der Commerzbank-Gruppe.
Weiter heißt es, dass die Targobank verspreche, spätestens in der vorletzten Mai-Woche zu liefern. Deutsche Bank und die Commerzbank-Tochter Comdirect wollen die Bescheinigung bis Ende Mai verschicken.
Allerdings könne in Einzelfällen nicht sichergestellt werden, dass die Bescheinigung rechtzeitig zum 31.5. zugehe, heiße es in einem Schreiben der Commerzbank an Anleger.
Quelle: ddp
26.04.10
Steuerberatungskosten: Forderung der Verbände soll umgesetzt werden
Die jahrelangen Bemühungen des DStV und der Steuerberaterverbände tragen Früchte.
Nachdem die schwarz-gelbe Regierung die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, kündigt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Umsetzung dieser Zusage an: „Im Jahressteuergesetz 2010 wird das zwar noch nicht klappen, aber wir sind uns dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bewusst und werden ihn erfüllen." (Sprecher des BMF, Süddeutsche Zeitung, Ausgabe vom 15.4.2010 als Reaktion auf die Pressemitteilung des DStV vom 14.4.2010) Dieses Versprechen aus dem Fachministerium ist ein weiterer wichtiger Schritt.
Ungeachtet der Erfolge in dieser Sache wird der DStV anlässlich seiner
Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2010 nochmals nachdrücklich auf die
Notwendigkeit des Sonderausgabenabzugs hinweisen und eine Einführung noch in diesem Jahr einfordern. (Quelle: www. http://www.stbverband-duesseldorf.de)
29.03.10
Beherbergungsleistungen
Für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe gilt seit dem 1.1.2010 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Aufgrund zahlreicher Abgrenzungsprobleme hat die Finanzverwaltung nun ein Schreiben veröffentlicht, auf das in der Praxis schon sehnsüchtig gewartet wurde. Dabei werden sowohl die umsatzsteuerlichen als auch die lohnsteuerlichen Auswirkungen der Neuregelung dargestellt. Weitere Details erfahren Sie in unserer Infothek.
Dezember 2009
Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages
Sehr geehrte Damen und Herren, als erstes Gericht hat das Finanzgericht in Hannover den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. Der Klage eines Angestellten aus dem Jahre 2007, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid bezüglich der Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages erhoben hatte, wurde seitens des Gerichtes zugestimmt. Eine Überprüfung des Solidaritätszuschlages durch das Bundesverfassungsgericht soll nun folgen und Rechtssicherheit schaffen.
Was gilt es nun zu tun?
Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist es noch offen, was mit dem Solidaritätszuschlag geschehen wird. Die Finanzverwaltung ist angewiesen, neue Steuerbescheide unter dem Vermerk der Vorläufigkeit gem. §165 AO zu erlassen.
Das erlaubt dem Steuerzahler gegen diese Steuerbescheide einen verkürzten Antrag auf Änderung innerhalb einer 4-Jahres-Frist zu stellen, wenn das Urteil gefallen ist. Ein Einspruch ist damit nicht notwendig. Ausgenommen davon sind Steuerbescheide, die bereits erlassen wurden, jedoch nicht älter als ein Monat sind. Gegen diese Bescheide sollte ein standardisierter Einspruch mit Hinweis auf das Verfahren des Finanzgerichts Hannover eingelegt werden. Natürlich prüft unsere Kanzlei diese Fälle individuell und erledigt diese Arbeit für Sie selbstständig.
Einen Mustereinspruch finden Sie auch in der Infothek auf unserer Homepage unter www.seehofer-steuerberater.de . Sollten Sie noch Rückfragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen natürlich auch gerne zur Verfügung.
18.11.2009
ELENA - elektronischer Entgeltnachweis
ELENA ist für diesen Jahreswechsel zwar nicht das einzige Thema, doch der Schwerpunkt. Mit der Einführung von ELENA sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, für Ihre Beschäftigten zusammen mit der Entgeltabrechnung monatlich eine elektronische Meldung an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung in Würzburg zu senden. Dabei umfasst die Meldung Daten wie Sozialversicherungsnummer, Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift und das erfasste Einkommen des Beschäftigten. Doch auch über die Lohnabrechnung hinausgehende Informationen, wie beispielsweise die Angabe von Zusatzinformationen für Auszubildende oder die Angabe der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit, müssen Sie künftig per ELENA übermitteln.
Und darüber hinaus genügt es ab Mitte 2010 nicht mehr, dem Lohnsachbearbeiter bei Kündigung eines Arbeitnehmers nur das Austrittsdatum mitzuteilen. Hier sind weitere Informationen notwendig, wie beispielsweise Kündigungsdatum, ob es ein befristetes Arbeitsverhältnis oder eine schriftliche Kündigung gegeben hat.
(Quelle: datev.de)
14.10.09
Steuerliche Regelungen der privaten PKW-Nutzung für Angehörige der pflegenden Berufe
Gerade im Bereich der ambulante Gesundheits- und Krankenpflege ist man oft darauf angewiesen, Dienstfahrten und Vor-Ort-Besuche mit dem PKW durchzuführen.
Durch die Nutzung des PKW entstehen neben den schon hohen Bezinkosten natürlich auch nicht unerhebliche Kosten für Verschleiß und Abnutzung.
Der Gesetzgeber fördert diese Kosten durch steuerliche Absetzung.
Grundsätzlich gilt es dabei vorab zu unterscheiden, ob man selbstständiger Unternehmer ist, der seinen PKW sowohl betrieblich wie auch privat nutzt, oder als Angestellter dem Betrieb seinen privaten PKW für Dienstfahrten zur Verfügung stellt.
Für Unternehmer
Bei selbstständigen Unternehmern befindet sich das Fahrzeug grundsätzlich im Betriebsvermögen. Alle anfallenden Kosten wie z.B. Abschreibung, Reparaturkosten, Kfz-Steuer, Darlehenszinsen, Benzinkosten, Versicherung und Kosten für die eventuelle Unterstellung (Garage) des Fahrzeuges sind gewinnmindern zu verbuchen.
Da der Unternehmer durch die volle Absetzbarkeit dieser Kosten gegenüber dem Arbeitnehmer einen steuerlichen Vorteil hätte, gilt es, den steuerlichen geltwerten Vorteil für die private Nutzung des PKW dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen.
Dazu lässt der Gesetzgeber zwei Methoden zu:
1. Die Listenpreis- oder 1-%-Methode:
Bei der Listenpreismethode wird monatlich 1% des Listenpreises z.B. laut Schwackeliste zzgl. Sonderausstattung des genutzten PKW als geltwerter Vorteil angesetzt. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Unternehmers werden zusätzlich mit 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) hinzugerechnet.
2. Die Fahrtenbuch-Methode:
Wird für den Firmenwagen ein Fahrtenbuch geführt, kann der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung für private Zwecke mit den tatsächlichen Aufwendungen, die für das Fahrzeug entstanden sind, angesetzt werden.
Praxistipp:
Als Faustregel gilt, dass sich der individuelle Kilometersatz gemäß Fahrtenbuch lohnt, wenn das Fahrzeug zu weniger als 30% privat genutzt werden. Je nach Listenpreis des Fahrzeuges kann diese Regel jedoch abweichen (Luxussportwagen vs. Kleinwagen). Sprechen Sie, bevor Sie sich für eine der Methoden entscheiden, Ihren steuerlichen Berater auf eine Vergleichsrechnung an.
Für Arbeitnehmer
Generell erhalten Arbeitnehmer zwei Arten von Förderungen ihres PKW durch den Gesetzgeber. Zum einen gilt dank dem Bundesverfassungsgericht wieder die alt eingeführte Entfernungspauschale. So kann jeder Arbeitnehmer für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (einfache Strecke) einen Betrag von 0,30 € pro Arbeitstag als Werbungskosten in seiner Steuererklärung geltend machen.
Praxistipp:
Die Finanzämter akzeptieren ohne besonderen Nachweis in der Regel 230 Fahrten im Jahr bei einer 5-Tage-Woche und 285 Fahrten bei einer 6-Tage-Woche.
Zum zweiten und im Falle vieler Arbeitnehmer, die ihren privaten PKW zwecks Vor-Ort-Besuchen bei Pflegebedürftigen zur Verfügung stellen, handelt es sich bei diesen Fahrten um eine Auswärtstätigkeit. Die Gesetzgebung der Auswärtstätigkeit (früher „Dienstreise“ genannt) hat sich seit dem Jahre 2008 gelockert. Fahrkosten im Sinne der Auswärtstätigkeit können in der vom Arbeitnehmer nachgewiesenen Höhe steuerfrei ersetzt oder als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Zahlung von Pauschalvergütungen ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlich ausgeführten Fahrten für einen bestimmten Zeitraum ist jedoch nicht steuerfrei. Benutzt ein Arbeitnehmer einen eigenen PKW, können ihm die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten (lt. Fahrtenbuch) oder pauschal bis zu 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer steuerfrei ersetzt werden. Eine pauschale Vergütung über die genannten 0,30 € hinaus gilt sodann jedoch als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.
Zu den tatsächlichen Kosten gehören neben den laufenden Kosten die Abschreibung sowie Finanzierungskosten zur Anschaffung des Fahrzeugs. Der Pauschalsatz enthält keine anfallenden Parkgebühren oder Unfallkosten, welche ggf. zusätzlich steuerfrei erstattet werden können.
Praxistipp:
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen Fahrtkostenersatz zu zahlen. Vielmehr gilt es dies mit dem Arbeitgeber vertraglich zu verhandeln und ggf. in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Eine weitere steuerliche Förderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber kann auch die Lohngestaltung durch Sachbezüge sein.
So kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Art Tankgutschein bei einer Vertragstankstelle aushändigen, die dem Arbeitnehmer erlaubt, auf Kosten des Arbeitgebers zu tanken. Die steuerfreie Sachbezugsgrenze liegt hierbei bei 44,- € monatlich.
Da die Erstellung der Tankgutscheine seitens des Gesetzgebers an viele formale Regelungen geknüpft sind, sollte auch hier vorab der steuerliche Berater mit einbezogen werden, um spätere Nachzahlungen bei der Steuerprüfung zu vermeiden.
In diesem Sinne: Gute Fahrt!
Autor: Matthias Bauer
02.06.09
Wirtschaftskrise | Finanzämter sollen Kulanz zeigen (BMF)
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat in einem Brief an die Finanzminister der Länder darum gebeten, dass die Finanzämter in Krisenzeiten kulanter gegenüber Unternehmern und Selbstständigen sein sollen.
In seinem Brief schreibt der Bundesfinanzminister: „Mir ist es wichtig, dass auch die kleineren und mittleren Unternehmen in dieser Wirtschaftskrise nicht alleine gelassen werden. Wir sollten gerade diese Unternehmen bei der Bewältigung der Krise mit allen uns zur Verfügung stehenden Instrumenten unterstützen.“
Die Finanzämter sollen vor allem bei Anträgen auf Stundung, Erlass, Vollstreckungsaufschub oder Anpassung der Vorauszahlungen ihren Ermessenspielraum möglichst weitgehend ausschöpfen zugunsten der von der Krise betroffenen Unternehmen. Anlass für den aktuellen Brief sind Beschwerden von Kleinunternehmern und Selbstständigen, die unter Umsatzeinbrüchen leiden, aber dennoch an die Finanzbehörden Vorauszahlungen leisten müssen, die sich am wesentlich besseren Jahr 2008 orientieren.
Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten zum Beispiel mit Initiativen wie dem „Schutzschirm für Arbeitsplätze“ Maßnahmen ergriffen, um die Krise für Bürger und Unternehmen so weit es möglich ist zu mildern und den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern. Da die Finanzämter im Einflussbereich der Länder liegen, bittet der Bundesfinanzminister die zuständigen Minister mit seinem Brief um eine Anweisung an die Behörden, großzügiger vorzugehen. Dies sei, so Steinbrück an die Minister, ein weiterer, gemeinsamer Beitrag zur Bewältigung der Krise.
Quelle: BMF online
15.04.2009
BilMoG - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) steht die weitreichendste Änderung des Handelsbilanzrechts seit 1985 bevor. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll erstmals auf Geschäftsjahre angewandt werden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen.
Das Bundesministerium für Justiz veröffentlichte am 8. November 2007 den Referentenentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Der Regierungsentwurf dazu folgte am 21. Mai 2008.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass das bewährte kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten wird und es für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards stärken. Der handelsrechtliche Jahresabschluss bleibt die Grundlage der Gewinnausschüttung und für die steuerliche Gewinnermittlung. Allerdings werden sich die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanzrecht weiter vergrößern.
Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte im Regierungsentwurf:
Deregulierung
Einzelkaufleute, deren betriebliche Einnahmen bestimmte Schwellenwerte (500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr) nicht überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.
Weitere Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sollen die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses den internationalen Gepflogenheiten angleichen:
- Abschaffung von Wahlrechten, z.B. die Bildung von Aufwandsrückstellungen
- Aktivierungsgebote für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
- Berücksichtigung von aktiven und passiven latenten Steuern
- Bilanzierung von Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert
- Neue Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Rückstellungen, insbesondere auch für Pensionsrückstellungen
- Aufhebung der so genannten umgekehrten Maßgeblichkeit, die bisher zu einem Gleichklang bei steuerlichen Sonderposten geführt hat
BilMoG verabschiedet
Der Bundesrat hat in seiner 857. Sitzung vom 03. April 2009 das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Bereits am 26. März hat der Deutsche Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Den neuesten Stand der Gesetzgebung können Sie sich von den Internet-Seiten des Bundestages herunterladen.
(Quelle: datev.de)
Gerne beraten wir Sie und stellen Ihnen schnellstmöglich alle für Sie relevanten Änderungen oder Neuerungen des BilMoG vor. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter gerne an.
24.03.2009
Erste Auswirkungen des Konjunkturpaketes
Deutsche Arbeitnehmer können sich ab März über mehr Nettolohn freuen. Denn die Reformen der Regierung beginnen zu wirken und kommen damit endlich bei den Bürgern an. Je nach Verdienst bekommen Arbeitnehmer im März bis zu 85 Euro mehr (…). Der Netto-Bonus ist eine direkte Folge des Konjunkturpakets der Regierung, das rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten war, aber erst jetzt durch die Umstellung der Gehaltsprogramme zu wirken beginnt. Insgesamt werden die Steuerzahler so bis 2010 um 18 Milliarden Euro entlastet.
(Quelle: t-online.de)
09.03.2009
Konjunkturpaket II
Die diversen gesetzlichen Änderungen des vergangenen Jahres waren insbesondere durch die endgültige Verabschiedung der Erbschaftsteuer geprägt. Ferner hat jedoch auch die weltweit eingetretene Finanzkrise den Gesetzgeber veranlasst bestimmte "Belebungsmaßnahmen" zu beschließen. Mit dem nachfolgend dargestellten Konjunkturpaket II "Gesetz zur Sicherung und Stabilisierung in Deutschland" verbindet die Bundesregierung dass Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen die Chance zu geben, die Wirtschaftskrise ohne größere Schäden zu überwinden. Die Maßnahmen gegen die Wirtschafts- und Finanzkrise haben einen Umfang von fast 50 Mrd. € für die Jahre 2009 und 2010. Davon fließen rund 17 Mrd. € in Investitionen. Weitere zentrale Punkte sind Steuer- und Abgabensenkungen mit weiteren rund 17 Mrd. € sowie staatliche Kredite und Bürgschaften für notleidende Unternehmen.
Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend erörtert. Soweit keine anderen Aussagen getroffen werden, sollten sämtliche Regelungen rückwirkend zum 1.7.2009 in Kraft treten.
1.2.1 Allgemeines
1.2.1.1 Steuerentlastung durch Anpassung der Tarifstruktur der Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag gem. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG soll rückwirkend zum 1.1.2009 um 170 € auf 7.834 € und die übrigen Tarifeckwerte um 400 € erhöht werden. Durch die letztgenannte Anpassung soll insbesondere der sog. "kalten" Progression entgegengewirkt werden, damit nicht bei einer Lohnerhöhung ein Großteil der Erhöhung durch schnell steigende Steuersätze belastet wird. Ferner soll ein weiterer Anstieg des Grundfreibetrags ab dem Veranlagungszeitraum 2010 um erneut 170 € auf dann 8.004 € und eine Verschiebung der Tarifeckwerte um 330 € erfolgen. Damit greift der Spitzensteuersatz 2009 erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 € und ab 2010 bei einem zu versteuernden Einkommen von 52.883 €. Auch die Reichensteuer mit 45 % greift erst ab den erhöhten Tarifeckwerten zu.
Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und wurde zuletzt 2004 angepasst.
Zur weiteren Entlastung der untersten Einkommen soll ab dem 1.1.2009 darüber hinaus der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt werden.
In § 56 EStDV erfolgt eine entsprechende Anpassung der Erklärungsabgabepflichten.
Hinweis:
Sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für die Kapitaleinkünfte natürlicher Personen, soweit diese der Abgeltungsteuer unterliegen, haben die Änderungen keine Auswirkung. Einzelgewerbetreibende und als Mitunternehmer an Personengesellschaften beteiligte natürliche Personen kommen hingegen in den Genuss der Steuersenkungen. Ferner ist zu beachten, dass die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens (Steuersatzänderungen und Krankenversicherungsbeiträge) die Lohnbüros vor nicht unerhebliche Arbeitsbelastungen stellen dürfte.
1.2.1.2 Kinderbezogene Leistung
Alle Kindergeldbezieher sollen zur allgemeinen Stärkung der Kaufkraft eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 € je Kind erhalten, die nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet wird. Die Einmalzahlung wird bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 allerdings mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Die abgeleiteten Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII sollen zudem stärker differenziert und für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren soll die Förderung auf 70 % des Eckregelsatzes mit Wirkung zum 1.7.2009 erhöht werden. Die damit verbundene Erhöhung von 35 € pro Monat resultiert im Wesentlichen aus der Rechtsprechung, wonach u.a. das Bundessozialgericht den bisherigen Wert nicht als nicht verfassungsgemäß einstuft hatte. Für Kinder ab 14 Jahren verbleibt es indes bei den bisherigen 80 % des Eckregelsatzes.
Durch das Familienleistungsgesetz wurde bereits seit 2009 das Kindergeld für das erste und zweite Kind um jeweils 10 € und ab dem dritten Kind um je 16 € monatlich bzw. der Kinderfreibetrag um 192 € auf 3.840 € erhöht.
1.2.2 Änderungen für Unternehmen
1.2.2.1 Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
Die Einführung von Kurzarbeit wird für alle Unternehmen und Beschäftigten attraktiver und unbürokratischer durch Erleichterung der Voraussetzungen und Vereinfachung der Antragstellung.
Um den Arbeitgebern die Folgen der Kurzarbeit verträglicher zu gestalten, sollen in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Eine vollständige Erstattung kommt zudem in den Jahren 2009 und 2010 in Betracht, wenn während der Kurzarbeit Weiterqualifizierungen vorgenommen werden.
Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern werden in den Jahren 2009 und 2010 Zuschüsse zur Qualifizierung gezahlt.
Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzierung.
Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (§ 77 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - SGB III) und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt war (§ 417 SGB III), wird auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte Weiterbildung schon längere Zeit zurückliegt.
1.2.2.2 Maßnahmen zur Belebung der Kreditvergabe
Infolge des Umstandes, dass es für Unternehmen gegenwärtig häufig schwierig ist, Kredite zu erhalten, soll ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm bei der Staatsbank KfW aufgelegt werden. Mit diesem soll eine Art "Schutzschirm" für Unternehmen als Finanzierungshilfe wegen der schleppenden Kreditvergabe der Banken erreicht werden. Zudem sollen gesunde Großunternehmen, die wegen der Zurückhaltung der Banken zurzeit keine oder zu wenig Kredite bekommen, die Möglichkeit erhalten, Bürgschaften vom Bund und Kredite von der bundeseigenen KfW-Bank zu erhalten.
1.2.3 Maßnahmen für Arbeitnehmer
1.2.3.1 Senkung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 1.6.2009 von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt. Gegenwärtig beträgt der von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanzierte Beitragssatz 14,6 %, zuzüglich der von den Arbeitnehmern allein zu tragenden 0,9 %. Die Finanzierung dieser Senkung erfolgt durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung.
1.2.3.2 Stabilisierung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung
Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird auch nach dem 30.6.2010 bis Ende des Jahres 2010 stabil bei 2,8 % gehalten und eine Stundung der darlehensweise Ausgleichsverpflichtung des Bundes eingeführt.
1.2.4 Sonstige Änderungen
1.2.4.1 Neuregelung der Kfz-Steuer
Bereits im ersten Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom 5.11.2008 hatte die Bundesregierung eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. Des Weiteren ist nunmehr vorgesehen, die gegenwärtige Kfz Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umzustellen.
Die Umstellung soll möglichst zum 1.7.2009 erfolgen. Eckpunkte der Neuregelung sollen sein:
ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif (Steuersatz 2 € je g/km),
ein CO2-Freibetrag, wonach eine Basismenge von CO2-Ausstoß steuerfrei bleiben soll (2010 und 2011: 120 g/km, 2012 und 2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/km) und
ein Steuer-Sockelbetrag (je angefangene 100 cm³: 2 € bei Benzinfahrzeugen, 9,50 € bei Dieselfahrzeugen) als Mindestbesteuerung.
Der Altbestand (Zulassung vor dem 5.11.2008) soll nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt werden. Über den Umfang der Besteuerung des Altbestands ab 2013 soll später entschieden werden.
1.2.4.2 Umweltprämie
Zur Belebung der gegenwärtig in der Krise befindlichen Autoindustrie können private Autohalter ab dem Tag des Kabinettsbeschlusses eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Stufe Euro 4 gekauft oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 € und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt.
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